BILDUNG UND TEILHABE – KOSTENLOSE LERNFÖRDERUNG
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Zum Bildungspaket gehören unter anderem die Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen. Die Kursgebühr wird demnach komplett übernommen.
ANTRAG AUF LERNFÖRDERUNG/VERLÄNGERUNG DES ANTRAGS – VORGEHENSWEISE
- Ausfüllen des Antragsformulars durch die Eltern
- Bestätigung des Lernförderbedarfs durch die Schule/Lehrer
- Senden/Abgeben der Formulare:Empfänger von SGB II-Leistungen können ihre Anträge beim Job-Center für Arbeitsmarktintegration Ludwigshafen,Kaiser- Wilhelm- Str.52 67059 Ludwigshafen stellen.
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr – montags von 13.00 bis 15.30 Uhr – donnerstags von 13.00 bis 18.00 UhrEmpfänger von Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und Kinderzuschlag stellen ihre Anträge beim Bürgerbüro Soziales der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bürgerbüro-Soziales - Die Kursgebühr wird vom Lernzirkel Ludwigshafen e.V. direkt mit der verantwortlichen Behörde abgerechnet.
- Die Lernförderung wird nur für jeweils sechs Monate gewährt. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass die Verlängerung rechtzeitig beantragt wird.