Glossar

 

B

Bildung bezeichnet die Formung des Menschen im Hinblick auf sein „Menschsein“, seiner geistigen Fähigkeiten.

G

Gemeinnützigkeit oder gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient, ein steuerbegünstigter Zweck, u. a. die Förderung der Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung, von Kunst und Kultur sowie des Sports.

Nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung verfolgt „eine Körperschaft […] gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“

Wenn eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden ist, ist sie von Ertragsteuern und Vermögensteuernbefreit.

I

Integration: Der Begriff Integration ist vom Lateinischen integratio (Erneuerung) abgeleitet und bedeutet in der Soziologie die Ausbildung einer Wertgemeinsamkeit mit einem Einbezug von Gruppierungen, die zunächst oder neuerdings andere Werthaltungen vertreten, oder einer Lebens- und Arbeitsgemeinschaft mit einem Einbezug von Menschen, die aus den verschiedensten Gründen von dieser ausgeschlossen (exkludiert) und teilweise in Sondergemeinschaften zusammengefasst waren.

K

Kurs: Ein Kurs ist ein Sammelbegriff für Lehrveranstaltungen unterschiedlichster Formen. Er beschreibt den Weg von einem Ausgangspunkt zu einem Lernziel (vgl. Curriculum). Ein Kurs erlaubt es, ein Lernangebot zu einem (Dienstleistungs-)Produkt zu machen, dessen Gesamtkosten sich mehrere Teilnehmer teilen können. Darin unterscheidet er sich vom Einzelunterricht.

N

Nachhilfe: Unter Nachhilfeunterricht oder kurz Nachhilfe versteht man die Unterstützung von Lernenden (z. B. Schülern oder Studenten), die Lernprobleme haben und/oder ihre Lernleistungen steigern wollen/sollen. Diese Unterstützung kann gelegentlich oder regelmäßig bzw. systematisch erfolgen; sie kann im Einzelunterricht oder im Kleingruppenunterricht erfolgen. Auch eine schulinterne Hausaufgabenhilfe bzw. -betreuung am Nachmittag kann als Nachhilfe bezeichnet werden.

V

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oderjuristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

W

Erwachsenenbildung (Weiterbildung) wird definiert als „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase“ und ist heute weitgehend kooperativ gestaltet.

Weiterbildung sind alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben und in der Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet haben.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/